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Die »Peinliche Gerichtsordnung« Karls V. ist das erste Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches. Nach langen Vorarbeiten, die Freiherr von Schwarzenberg leitete, wurde sie 1532 auf dem Reichstag zu Regensburg mit Gesetzeskraft versehen. Zwar besaß sie gegenüber den territorialen Gesetzen nur subsidiäre Geltung, beeinflusste aber die folgende Gesetzgebung bis hin zum Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871.
Als Produkt des ausgehenden Mittelalters verweist die Gerichtsordnung auf römisches Recht, gleichzeitig prägt sie das Offizial- und Inquisitionsprinzip sowie die Indizienlehre, aber auch die Folter endgültig als juristische Mittel.
Das Titelbild dieser frühen Ausgabe zeigt Delinquenten auf einem Richtplatz. Die Abbildung der Folterwerkzeuge sollte nicht nur Zierrat sein, sondern den Eindruck des gelesenen Wortes vertiefen und den Richter zu einer gerechten Urteilsfindung anhalten.


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akzent Titelangabe:

Des allerdurchleuchtig-|| sten großmechtigste[n] vn-||überwindtlichsten Key-||ser Karls des fünfften: vnnd des|| heyligen Römischen Reichs peinlich gerichts ord-||nung/ auff den Reichßtägen zu Augspurgk|| vnd Regenspurgk in[n] jaren dreissig/ vn[d]|| zwey vnd dreissig gehalten/ auff-||gericht vnd beschlossen. - Meyntz : Schöffer, 1533. - [6], XLII Bl. : Titelholzschn. und 2 Ill. (Holzschn.) ; 2°

Einheitssacht.: Peinliche Gerichtsordnung. - Kolophon: Gedruckt ... als man zalt ... M.D.xxxiij. jar/|| auff den sechtzehenden tag des|| Augstmonats. - Bibliogr. Nachweis: Vgl. VD 16 D 1070
Signatur: 4° Fu 2901 R

akzent Weitere Informationen zum Titel:

Link: Staatsbibliothek, Rara Sammlung

 

 

 

 

 

 




 

 

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